AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
BüroArte arbeitet ausschließlich zu diesen Bedingungen, die Sie mit Ihrer Bestellung/Auftrag anerkennen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie durch uns schriftlich bestätigt sind.

2.  Zustandekommen
Der Vertrag kommt mit Ihrer Bestellung/Auftrag zustande. Sie nehmen dadurch das Angebot dieser Website mit dem Ihrer Auswahl entsprechenden Leistungsumfang,  zu den hier beschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

3. Abweichungen vom laufenden Auftrag
ÄNDERUNG VON VORGABEN
Wenn Sie Art oder Umfang (z.B. Ausführung, Seitenzahl...) eines laufenden Auftrags ändern, bedarf es eines neuen Auftrags. Bereits erbrachte Leistungen können berechnet werden.

ANZAHL DER ENTWÜRFE
Wird die im Auftrag genannte Anzahl überschritten, kann die danach erbrachte Leistung berechnet werden.

ANZAHL DER KORREKTURSTUFEN
Grundsätzlich ist eine Korrekturstufe im Angebot enthalten. Wird diese Anzahl überschritten, kann die danach erbrachte Leistung als Autorenkorrektur berechnet werden.

4. Änderung der Gestaltungsvorgaben
ABWEICHUNG VOM BRIEFING
Wenn Sie Gestaltungsvorgaben eines laufenden Auftrags ändern (z.B. Firmenbezeichnung), kann der entstandene Mehraufwand berechnet werden.

5. Autorenkorrekturen
Diese können zum Stundensatz von 45 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt werden.

6. Berechnung
BERECHNUNG VON EINZELPOSITIONEN
Nach Freigabe von Einzelpositionen können diese in Rechnung gestellt werden.

ABSCHLAGSZAHLUNGEN
Zieht sich die Fertigstellung eines Projekts über einen längeren Zeitraum, können Teilrechnungen über bereits geleistete Arbeiten gestellt werden.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung sämtlicher offen stehender Rechnungen behält sich BüroArte das Eigentum an allen von uns gelieferten Produkten vor.

8. Nutzungs- und Urheberrecht
Das Urheberrecht als solches sowohl aller Entwürfe als auch der bezahlten Gestaltung lässt sich nach deutschem Recht nicht übertragen. Sie dürfen uns natürlich als Urheber Ihres Logos benennen. Sollten Sie es jedoch ohne Abstimmung mit uns abändern, dürfen Sie sich nicht mehr auf unsere Firma beziehen. Für die Nutzung nicht vollständig bezahlter Entwürfe werden ab Entwurfslieferung pro Kalendertag 1 Euro zusätzlich zu den jeweiligen Auftragskosten berechnet.

 

1.1  Die Entwürfe, Designs und Fotos dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung, Veröffentlichung in Ausschnitten). Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

 

1.2  Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 ist der Designer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe 100 Prozent dieser Vergütung zu berechnen oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

 

1.3  Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

 

1.4  Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber.

 

1.5  Der Designer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Fotos (Print- und Onlinebereich) gut lesbar als Urheber zu nennen (Foto: BüroArte). Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

1.6  Das Nutzungsrecht erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten und auch nur für den jeweiligen Projektauftrag (sei es Logo, Flyer, Visitenkarten, etc.) Der Kunde hat nach dem Projektauftrag kein Recht die vom Designer erstellten Logos, Grafiken, Entwürfe, Layouts und sonstige vom ihm erstellten Objekte zu verlangen!  Siehe auch Punkt 9. Herausgabe von Daten!

 

1.7  Der Kunde räumt BüroArte das Recht ein, ihr Logo und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website der Werbeagentur zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

 

1.8  BüroArte behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

 

9. Herausgabe von Daten

9.1  Der Designer (BüroArte) ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies vorher schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

 

9.2  Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.

 

9.3  Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

 

9.4  Der Designer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

10. Eigenwerbung mit Kundenarbeiten
Wir behalten das uneingeschränkte Recht, die im Rahmen eines Auftrags entstandenen Arbeiten für unsere Eigenwerbung auf allen Medien zu nutzen.

11. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung bei Zahlung per Rechnung erfolgt mit der Präsentation der Logo- oder sonstiger Erstentwürfe. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.

12. Freigabe
Erhalten wir keine konkreten Vorgaben zur Weiterentwicklung (z.B. Korrekturwünsche), nachdem wir Ihnen Erstentwürfe, Korrekturen oder Rückfragen übermittelt haben, gelten die Entwürfe 1 Woche nach dem Versanddatum der Email als freigegeben. Der Auftrag gilt in Gänze als abgeschlossen, ohne unsere Tätigkeit fortzusetzen und ohne Nutzungsrechte an den Entwürfen einzuräumen. Eine spätere Fortführung und Einräumung von Nutzungsrechten ist nach Absprache möglich.

 


Rechtshinweis!


Für all unsere Umsetzungen auf Ihrer Website zur aktuellen Datenschutzverordnung DSGVO und Ihren Webinhalten jeglicher Art, können wir keine Rechtsicherheit garantieren. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für allfällige Rechtsfolgen, die sich aus der Umsetzung unserer Arbeiten ergeben.